Konzern

 

Wie für einen kommunalen Querverbund-Konzern typisch, gehören zum NOSA-Konzern auch Konzernunternehmen, die Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllen, welche keine Gewinnerzielung ermöglichen. Grund dafür ist, dass aus sozialen, wirtschaftsfördernden und marktbeeinflussten Gründen keine kostendeckenden Entgelte erhoben werden.
Auf Grund der mit den Tochterunternehmen (HSW, AWH, HVG und BFSH) bestehenden Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträge ist die NOSA als Organträgerin verpflichtet, eintretende Jahresfehlbeträge der Organgesellschaften zu übernehmen, andererseits sind die Organgesellschaften verpflichtet, erzielte Jahresüberschüsse an die Organträgerin abzuführen.
Zwischen der NOSA, der HVG und der BFSH besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft. Außerdem besteht zwischen der NOSA, der HVG, der HSW, der BFSH und der AWH eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft.